Allgemeine Geschäftsbedingungen

vom T&K Appartementhaus (kurz: T&K), Dornholzhäuser Str. 35, 61350, Bad Homburg

§ 1 Geltungsbereich
1. Diese AGB gelten für sämtliche Überlassungen von Zimmern bzw. Appartements zur Beherbergung und allen damit zusammenhängenden
Leistungen. Die ausgehängte Hausordnung ist Bestandteil der AGB.
2. Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen abweichende Geschäftsbedingungen des Gastes/Vertragspartners
werden nicht anerkannt, es sei denn, dies wurde vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart.

§ 2 Vertragsabschluss
1. Die Buchung kann durch den Gast/Vertragspartner schriftlich, per E-Mail oder Telefax vorgenommen werden.
2. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch das T&K zustande. Das T&K bestätigt dies dem Gast/Vertragspartner schriftlich, per E-Mail oder Telefax.

§ 3 Grundsatz
1. Die Höchstdauer der Belegung beträgt 3 Monate. Eine Verlängerung einer Buchung ist bei Verfügbarkeit möglich, ein Anspruch besteht jedoch nicht. Die Anfrage auf Buchungsverlängerung hat seitens des Vertragspartners/Gastes zu erfolgen.
2. Bei allen Zimmer/Apartments hat das T&K Zugangsrecht, um die Ordnungsmäßigkeit der Belegung und Sauberkeit der Räume aufrecht
zu erhalten.
3. Eine Unter- oder Weitervermietung der Zimmer/Apartments ist ausgeschlossen. Die Belegung der Zimmer/Apartments
mit mehr als der gebuchten Personenanzahl kann der vorherigen schriftlichen Zustimmung des T&K bedürfen.
4. Grobe bzw. mehrmalige Verletzungen der Hausordnung mit zweimaliger Abmahnung können zur sofortigen Beendigung des Unterbringungsvertrages führen.
5. In allen Räumen herrscht absolutes Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlung kann dem Gast/Vertragspartner die Zimmerreinigung (Abrechnung nach Zeitaufwand;
15,- Euro/Stunde) und eine Renovierungspauschale (200.- Euro) in Rechnung gestellt werden.
6. Haustiere sind nur gegen Zuzahlung nach Vorabsprache erlaubt.
7. Zurückgelassenes Privateigentum bewahrt das T&K maximal 1 Wochen nach Rückgabe der Zimmer/Apartments auf. Nach Ablauf der Frist
ist das T&K berechtigt, zurückgelassenes Privateigentum ohne Anspruch auf Ersatz zu entsorgen bzw. einem Fundbüro zu übergeben.
8. Nicht zurückgegebene Schlüssel (55€ inkl. Anhänger) und beschädigte Einrichtungsgegenstände werden, ggf. auch nachträglich, in Rechnung gestellt.

§ 4 An- und Abreise
1. Gebuchte Zimmer/Apartments stehen dem Gast am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung, es sei denn, es wurde andere Anreisezeit vorher vereinbart.
2. Das T&K ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer/Apartments bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
Soweit nichts anderes vereinbart, besteht kein Anspruch auf die Bereitstellung von bestimmten Zimmern/Apartments.
Im Übrigen gilt die Leistungsbeschreibung aus der Buchungsbestätigung.
3. Der Gast ist verpflichtet sich bei der Anreise auszuweisen.
4. Die Abreise hat am Abreisetag spätestens bis 11:00 Uhr zu erfolgen;
4.1 Bei Inanspruchnahme der Zimmer/Apartments am Abreisetag nach 11:00 Uhr kann das T&K im Falle der Inanspruchnahme
a) bis 18 Uhr Kosten 50% des Übernachtungspreises
b) ab 18 Uhr Kosten 100% des Übernachtungspreises berechnen.

§ 5 Preise
1. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein. Kommt es nach dem Abschluss des Beherbergungsvertrages zu einer Umsatzsteuererhöhung, so gilt der zur Zeit der Zimmernutzung geltende Steuersatz.

§ 6 Zahlung
1. Das T&K ist berechtigt, die verbindliche Reservierung der Zimmer/Apartments von der Leistung einer Anzahlung abhängig zu machen.
Die vom T&K geforderten Anzahlungen sind jeweils bis zu dem von T&K angegebenen Zeitpunkt zu bezahlen.
2. Der vom Gast zu zahlende Rechnungsbetrag ist spätestens mit der Anreise des Gastes zahlbar.
3. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung erfolgt im Voraus, spätestens am Tag der Anreise, wenn in der Buchungsbestätigung, schriftlich nichts anders vereinbart wurde.
4. Akzeptierte Zahlungsarten: bar, Überweisung u.U. mit geeignetem Zahlungsnachweis (=Kontoauszug), EC, Kreditkarte (VISA, MASTERCARD, JCB);
5. Kontoverbindung: Isak Schneider. 3958295. 50070024. Deutsche Bank
6. Zahlungsrückstand kann zur sofortigen Beendigung des Unterbringungsvertrages führen, wenn das T&K dies dem Vertragspartner/Gast unter Setzung
einer angemessenen Zahlungsfrist mitgeteilt hat.
6.1. Ab Eintritt des Verzuges berechnet das T&K auf den rückständigen Betrag einen Zinssatz in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz p. a.
6.2. Für jede Mahnung berechnete das T&K eine Mahngebühr von € 5,00.
7. Ist der Vertragspartner nicht gleichzeitig der Gast, so haften der Vertragspartner und der Gast gesamtschuldnerisch gegenüber dem T&K für die
Verpflichtungen aus der Buchung.

§ 7 Rücktritt/Kündigung durch den Vertragspartner – anfallende Stornogebühren
1. Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der
Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden.
2. Außerhalb des im § 7.1. festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt durch einseitige
Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren
möglich:
bis 1 Monat vor dem Ankunftstag 40 % vom gesamten Übernachtungspreis;
bis 1 Woche vor dem Ankunftstag 70 % vom gesamten Übernachtungspreis;
in der letzten Woche vor dem Ankunftstag 90 % vom gesamten Übernachtungspreis.
3. Im Falle einer No Show oder vorzeitige Abreise fallen die gesamten Übernachtungskosten an. Es besteht für den Gast ein Recht weder auf das gebuchte Arrangement noch auf eine Rückerstattung.

§ 8 Rücktrittsrecht/Kündigung durch das T&K
1. Wird eine Anzahlung oder eine Vorauszahlung, auch nach Verstreichen einer von T&K gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das T&K zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
2. Das T&K ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn:
a) höhere Gewalt oder andere nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
b) die Zimmer/Apartments unter irreführender oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks gebucht werden;
c) der Gast ohne Zustimmung des T&K das Zimmer/Apartments einem Dritten zur Nutzung überlässt;
d) wenn der Gast ungeachtet einer Abmahnung des T&K andere Gäste oder den Beherbergungsbetrieb, bzw. die Sicherheit und das Ansehen des T&K
in der Öffentlichkeit stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
3. Kündigt das T&K den Beherbergungsvertrag gemäß Punkt 2, so behält sie den Anspruch auf den Mietpreis.
4. Bei einem berechtigten Rücktritt des T&K entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

§ 9 Beistellung einer Ersatzunterkunft
1. T&K kann dem Vertragspartner bzw. den Gästen eine adäquate Ersatzunterkunft zur Verfügung stellen, wenn dies dem Vertragspartner zumutbar ist, besonders wenn die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.
2. Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn der Raum (die Räume) unbenutzbar geworden ist (sind), bereits einquartierte Gäste ihren Aufenthalt verlängern, eine Überbuchung vorliegt oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt bedingen.
3. Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen auf Kosten des T&K.
4. Weitergehende Ansprüche des Gastes sind ausgeschlossen.

§ 10 Haftung
1. Die Haftung nach § 536 a BGB wird ausgeschlossen.
2. Soweit dem Gast ein Stellplatz auf dem Gelände des T&K auch gegen Entgelt zur Verfügung gestellt wird,
a) übernimmt das T&K keine Obhut für das abgestellte Fahrzeug und den darin gelagerten Gegenständen. Ein Verwahrvertrag kommt nicht zustande;
b) haftet das T&K nicht bei Abhandenkommen oder Beschädigungen auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte,
es sei denn, dass das T&K oder die Mitarbeiter den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hätten.
3. Das T&K haftet nicht für Folgen aus der widerrechtlichen Nutzung eines zur Verfügung gestellten Internetanschlusses, insbesondere nicht für einen
widerrechtlichen Download von Inhalten. Der Vertragspartner/Gast stellt das T&K von jeglichen sich hieraus ergebenden Ansprüchen von Dritten frei.
4. Für Vermögensschäden des Gastes haftet das T&K grundsätzlich nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Davon abweichend, haftet das T&K
bei Vermögensschäden auch für einfache Fahrlässigkeit, sofern das T&K schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat.

§ 11 Salvatoresche Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages, einschließlich der Geschäftsbedingungen, unwirksam sein, berührt dieses die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht. Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch solche wirksamen ersetzen, die dem angestrebten Zweck
und ihrer wirtschaftlichen Bedeutung möglichst nahe kommen.

§ 12 Schlussbestimmung
1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Bad Homburg.
2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
3. Gerichtsstand im kaufmännischen Verkehr für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis gebenden Streitigkeiten ist Bad Homburg.